Wissen

Worauf beim Kauf einer gebrauchten Yacht zu achten ist

Prüfen Sie beim Kauf einer gebrauchten Yacht zuerst die Übereinstimmung der Unterlagen, dann den Zustand von Rumpf und Antrieb sowie die Bedingungen für die Besichtigung an Land und im Wasser. Entscheiden Sie nicht allein anhand von Fotos, Ausrüstung oder Zusicherungen des Verkäufers.

Am wichtigsten ist zu klären, was sich vor dem Kauf prüfen lässt und was noch unbekannt ist. Die Besichtigung sollte Unterlagen, sichtbaren Zustand, eine Funktionsprüfung der Grundsysteme und Fragen zur Historie verbinden — jede dieser Quellen kann etwas anderes zutage fördern.

Checkliste für die Besichtigung

  1. Vergleichen Sie die Angaben in den Unterlagen mit den Nummern und der Beschreibung des Bootes.
  2. Sehen Sie sich Rumpf, Deck, Unterwasserschiff und die Umgebung der Beschläge an; notieren Sie Risse, Blasen, Undichtigkeiten und Spuren von Reparaturen.
  3. Fragen Sie nach der Servicehistorie von Motor, Anlagen und den Arbeiten nach dem Winterlager.
  4. Prüfen Sie das Boot wenn möglich an Land und bei einer Probefahrt.

Fragen und Entscheidungskriterien

Klären Sie, ob der Verkäufer den Umfang früherer Reparaturen, die Servicetermine und die am Boot verbleibende Ausrüstung benennen kann. Achten Sie auf Abweichungen zwischen Beschreibung, Unterlagen und Besichtigung. Ein unbekannter Zustand muss den Kauf nicht ausschließen, sollte aber vor der Festlegung der Bedingungen erkannt sein.

Fehler, die man vermeiden sollte

  • eine frische Beschichtung oder ein aufgeräumtes Deck als Beweis für eine gute Konstruktion zu nehmen,
  • das Auslassen der Besichtigung von Unterwasserschiff, Motorraum und den Bereichen unter Polstern oder Bodenbrettern,
  • anzunehmen, fehlende Unterlagen seien nur eine Formsache,
  • ein Kauf unter Druck, ohne Zeit, die zweifelhaften Punkte zu prüfen.

Der Papierkram hängt vom Registerland ab

Die Checkliste oben betrifft den Zustand und sieht überall gleich aus. Der Papierkram nicht: Steuer, zuständiges Register und Frist für die Ummeldung richten sich nach dem Recht des Landes, in dem das Boot registriert ist. Das ist beim Kauf im Ausland die häufigste Quelle von Überraschungen.

Spanien, eines der häufigsten Kaufländer Europas, räumt drei Monate für die Ummeldung ein (Art. 54 RD 1027/1989). Der Antrag geht an das Distrito Marítimo des Registerhafens, bei Fahrzeugen der siebten Liste — der Sportbootliste — auch an jede andere Capitanía Marítima. Beizufügen sind Ausweiskopien beider Parteien, der unterschriebene Kaufvertrag (eine privatschriftliche Urkunde genügt) und eine Kopie der abgerechneten ITP/AJD-Erklärung, also Formular 600 oder 620 je nach autonomer Gemeinschaft. Formular 565 oder 576 kommt nur hinzu, wenn ein Fahrzeug der siebten Liste über 8 Meter oder der sechsten Liste über 15 Meter lang ist, seit der endgültigen Registrierung weniger als vier Jahre vergangen sind und sich die Voraussetzungen der ursprünglichen Befreiung geändert haben.

Den ITP-Satz legt die autonome Gemeinschaft fest, dasselbe Boot ergibt also je nach Ort der Abrechnung eine andere Steuer — prüfen Sie ihn vor der Unterschrift, nicht danach. Quelle: Ministerio de Transportes y Movilidad Sostenible — Formalidades a cumplir en la compra-venta (abgerufen am 8. September 2026).

Nützliche Ratgeber

Nächster Schritt: Erstellen Sie eine eigene Liste mit Fragen und Prüfpunkten und notieren Sie die Antworten beim konkreten Boot.